INGENIEURGEOLOGIE

Die Ingenieurgeologie umfasst die mechanischen und physikalischen Eigenschaften und das Verhalten von Locker- und Festgesteinen im Einzelnen und im Gebirgsverband.

Hierbei stellt die Ingenieurgeologie ein wichtiges Verbindungsglied zwischen den konstruktiven, bautechnischen Wissenschaften und den Geowissenschaften dar.

Wichtige korrespondierende Fachgebiete sind

  • die Boden- und Felsmechanik,
  • der Grundbau und
  • die Hydrogeologie.

Unsere Projekte umfassen Baugrunduntersuchungen und Gründungsberatungen für verschiedenste Aufgabestellungen. So werden im kommunalen Bereich Erkundungen für Entwässerungsanlagen (Becken, Kanäle), Straßenbau, Brückenbau und Hangsicherungen durchgeführt. Für die gewerblichen und privaten Auftraggeber fertigen wir Baugrundgutachten für Einzelgebäude, Hallen, Hochbauwerke (z.B. Silos, Hochregallager) an.

Immer höheren Stellenwert erlangte in den letzten Jahren die Abdichtung von Bauwerken, insbesondere Kellern. Seit 2018 findet daher die neue DIN 18533-1, Abdichtung von erdberührten Bauteilen, Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze) über die Wassereinwirkung ihre Anwendung und löste die bis dahin gültige DIN 18195 ab.

Beispiele für Baugrundverbessernde und sichernde Maßnahmen:

Rüttelstopfverfahren bei unsicherem Baugrund

Böschungssicherung gegen negative Witterungseinflüsse

Hydrogeologie / Versickerung

Im Rahmen der geowissenschaftlichen Disziplin Hydrogeologie arbeiten wir vorrangig mit dem Grundwasser und seiner Beweglichkeit im Untergrund.

Die Erkundung der Untergrundwasserverhältnisse wird auf weitere lokale Wasserführungen in den Bodenschichten ausgeweitet. So sind Schichtenwasser und Stauwasserhorizonte maßgeblich für korrekte und nachhaltig sichere Bauausführungen.

In der Neufassung des Landeswassergesetzes (LWG NW) vom 25.07.1995 existiert eine generelle Pflicht zur ökologischen Beseitigung von Niederschlagswässern durch die Neuregelungen des § 51a.

Das Niederschlagswasser ist bei einer erstmaligen Bebauung oder Versiegelung auf dem Grundstück zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.

Letztendlich ist der/die Nutzungsberechtigte eines Grundstücks somit zur Beseitigung des Niederschlagswassers verpflichtet.

Sinn und Zweck der Versickerung nicht schädlich verunreinigter Niederschlagswässer von Dachflächen, ist zum einen

  • der Erhalt des natürlichen Wasserhaushaltes, sowie
  • der Grundwasserreserven (ökologischer Aspekt) und zum anderen
  • die Erreichung verringerter Kanalabmessungen und
  • Minderung der Kanaleinleitergebühren (ökonomischer Aspekt).

 

Ermittlung der Infiltrationskapazität / Wasserdurchlässigkeit mit einem Doppelring-Infiltrometer.

Schonen der Grundwasserreserven durch Versickerungsanlagen. Diese Anlagen werden gem. Regelwerk der DWA A138 dimensioniert.

Bei einer ausreichenden Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes und einer günstigen Grundwassersituation wird das Niederschlagswasser vor Ort versickert.

Bau einer Versickerungsanlage (Rigole)

Geothermie

Die Geothermie zeigt die natürliche, steigende Erdwärme mit zunehmender Tiefe auf. Die Nutzung der Geothermie über Erdwärmesonden verlangt immer häufiger die Beurteilung eines Geologen bereits in der Vorplanung, aber auch in der Objektbetreuung.

In der Vorplanung muss der Grundwasserschutz aller anzutreffenden Grundwasserleiter berücksichtigt werden. Ein Kurzschluss von zwei getrennten Grundwasserhorizonten gilt es auszuschließen. Die Anforderungen für den Wärmebedarf eines Objektes lassen sich über die Wärmeentzugsleistungen der unterschiedlichen Gesteine ermitteln. Empfehlungen zur Anordnung der Erdwärmesonden werden hinsichtlich langer Lebensdauer und des Nachbarschaftsschutzes gegeben.

Geothermie-Bohrung und Einbringen der Erdwärmesonden

Für die Erdwärmenutzung arbeiten wir erfolgreich mit zugelassenen Fachunternehmen für die Partnern zusammen.

Umweltgeologie

Im Bereich der Umweltgeologie übernehmen wir für Sie die Koordinierung aller erforderlichen Schritte. Angefangen von der historischen Recherche zu einem Standort über die erste Gefährdungsabschätzung und die detaillierte Sanierungsuntersuchung bis hin zur Begleitung der notwendigen Sanierungsmassnahmen. Die Sanierungsuntersuchung dient der Ermittlung der geeigneten, erforderlichen und angemessenen Massnahmen bzw. Massnahmenkombinationen zur Gefahrenabwehr oder im Hinblick auf eine geplante Folgenutzung.

Standortsanierungen

Manche verborgene „Schätze“ tragen zur Verschmutzung des Untergrundes sowie des Grundwassers bei.

Verunreinigter Boden nach Ausbau eines Tanks

Über manche Hinterlassenschaften sind nicht nur das Gras, sondern auch die Bäume gewachsen.

IHRE ANSPRECHPARTNER

STEPHAN BRAUCKMANNDiplom-Geologe
Mitglied der Abwassertechnischen Vereinigung (DWA)
Beratender Geowissenschaftler BDG (Bundesverband)
Durchwahl: 02373 / 17 80 3 12
KONSTANTIN MAUSDiplom-Ingenieur
Regionalbüro Lippstadt
Tel.: 02941 / 20 25 2 01
In Fröndenberg: 02373 / 17 80 3 13
Mobil: 0163 / 3 61 61 84

PATRICIA LEMKEM. Sc. Geowissenschaften
Tel.: 02373 / 17 80 3 00
ELKE LICHTENBERGBürokraft
Tel.: 02373 / 17 80 3 15
THOMAS BRAUCKMANNBürokraft
Tel.: 02373 / 17 80 3 16
BETTINA BRAUCKMANNBilanzbuchhalterin
Tel.: 02373 / 17 80 3 21

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